
Bemessungsgrundlage für die Beihilfe sind die nach Abzug von anderen Kostenträgern selbst zu zahlenden Eigenbeträge, die von der Kirchlichen Sozialstation Saarlouis / Saarwellingen in Rechnung gestellt werden.
Der Höchstbetrag der Beihilfe entspricht dem 40-fachen des monatlichen Mitgliedsbeitrages.
Zum Beispiel:
5,- € Monatsbeitrag = 200,- € monatlicher
Beihilfe-Höchstbetrag
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Mitglieder erhalten ab sofort zusätzlich einen Zuschuss von 10% auf die Leistungen der neuen GESUNDHEITSKARTE (regulär 25,00 €/Monat), sowie der SERVICE-GUTHABENKARTE (regulär 35,00 €, 75,00 € bzw. 105,00€). Diese Karten sind nicht übertragbar, d.h. sie sind personengebunden und können nur vom Inhaber benutzt werden.